Im Zuge ihrer sozialpolitischen Tätigkeit hat die NPD im Kreistag des Märkischen Kreises einen Änderungsantrag bezüglich der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes eingereicht.
In dem Änderungsantrag heißt es:
- 1. Die Anlage 1 des Beschlußvorschlages der Verwaltung (Nr.:5/7/861*) wird wie folgt abgeändert: Eltern der Einkommensgruppe bis zu 25.000 € werden von der Beitragszahlung – unabhängig von der Nutzungszeit – befreit.
- 2. Die Anlage 2 des Beschlußvorschlages der Verwaltung wird wie folgt abgeändert: Eltern der Einkommensgruppe bis zu 25.000 € werden von der Beitragszahlung für Geschwisterkinder – unabhängig von der Nutzungszeit – befreit.
Zur Begründung erläuterte der Kreistagsabgeordnete Timo Pradel:
“Die NPD sieht in der finanziellen Entlastung der Familien einen wichtigen Beitrag, dem bevorstehenden demographischen Supergau entgegenzusteuern. Besonders für einkommensschwache Familien – hierzu zählen aus Sicht der NPD auch Familien mit einem Einkommen von bis zu 25.000 € – stellt die Erhebung von Elternbeiträgen eine unzumutbare finanzielle Belastung dar.”
“Im § 23, Abs. 4 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) – Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII ist festgelegt, daß bei der Erhebung von Elternbeiträgen eine soziale Staffelung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern vorzusehen ist. Zudem kann ein ermäßigter Beitrag und eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder vorgesehen werden. Dieser Vorgabe trägt der Änderungsantrag der NPD Rechnung.” so Pradel weiter.