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Todesstrafe für Kinderschänder!

Krefeld/Kleve- Der NPD-Kreisverband Krefeld/Kleve meldete aus trauriger Aktualität heraus für den 27.10.2007 eine Mahnwache in Krefeld unter dem Motto: “Todesstrafe für Kinderschänder!” an, welche von der Polizeibehörde kurzfristig verboten wurde.

Das angerufene Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte in einem kurzfristig eingeleiteten Eilverfahren fest: “Das Motto wird durch das Versammlungsrecht nicht gedeckt und stellt einen Verstoß gegen Grundrechte dar“. Gerichtssprecher Werner Mecking bezog sich dabei auf Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Unantastbarkeit der Würde des Menschen garantiert…

Da es zeitlich nicht mehr möglich war den weiteren Rechtsweg zu bestreiten, einigte sich der Kreisverband Krefeld/Kleve mit dem Landesverband der NPD-NRW darauf, eine weitere Mahnwache unter diesem Motto in einer anderen Stadt im Kreisbereich anzumelden, um den gesamten Rechtsweg ausnutzen zu können.

Der Kreisverband meldete daraufhin für den 01.Dezember eine Mahnwache in Kleve an, welche wie erwartet durch den Landrat (als Kreispolizeibehörde) und das Verwaltungsgericht Düsseldorf verboten wurde. Die von der NPD beauftragte Rechtsanwältin legte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein und beantragte die aufschiebende Wirkung der Klage wieder herzustellen. Das OVG Münster (ein bundesdeutsches Gericht, welches vom Bundesverfassungsgericht schon öfter darüber belehrt werden mußte, daß seine Entscheidungen nicht mit dem Grundgesetz in Einklang stehen), verbot die Veranstaltung ebenfalls.

Zur Begründung führte das OVG auf Seite 3 seines Beschlußes* u.a. aus: “Das Demonstrations-Thema “Todesstrafe für Kinderschänder/gegen Inländerdiskriminierung” erfüllt diese Voraussetzungen [Anm. d. Red.: gemeint sind Taten gegen den § 130 StGB / Volksverhetzung]. Das Motto betrifft entgegen der mit der Beschwerde vertretenen Auffassung “Teile der Bevölkerung” i.S.d. § 130 Abs. 1 StGB. Ein Teil der Bevölkerung ist nach einhelliger Meinung jede inländische Gruppe von Menschen, die durch ein äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal gekennzeichnet ist und einen gewissen, nicht ganz geringfügigen Umfang hat. (…) Die mit dem Begriff “Kinderschänder” umschriebene Straftätergruppe ist ein solcher Teil der Bevölkerung. Das Motto der Mahnwache zielt auf diese Gruppe von Menschen, die auf unterschiedlichste Art und Weise Kinder sexuell missbrauchen, wobei der Missbrauch im Einzelfall auch die Tötung des Kindes umfassen kann. Diese -ausweislich aktueller Kriminalstatistiken- zahlmäßig nicht unerhebliche Personengruppe ist aufgrund des genannten gemeinsamen Merkmals von der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzbar.”

Nach Meinung der Polizei, des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf und des Oberverwaltungsgerichtes Münster ist es also Volksverhetzung die Todesstrafe für Kinderschänder zu fordern, da diese Forderung die Kinderschänder “als Teil der Bevölkerung”  angreift und in ihrer Würde verletzt. Damit würde also auch zugleich gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen!!

Gegen diese unglaubliche Auffassung zog die NPD vor das Bundesverfassungsgericht, welches noch am Morgen des 01.Dezember die Verbotsverfügung außer Kraft setzte und der NPD erlaubte, die Mahnwache in Kleve durchzuführen.

Der Kreisvorsitzende der NPD-Krefeld/Kleve, Lars Spönlein, sagte dazu:

“Ich bin froh, daß das Bundesverfassungsgericht der Meinung der NPD gefolgt ist und dem Treiben der Behörden vor Ort ein Ende gesetzt hat. Opferschutz muß vor dem Täterschutz stehen. Die NPD wird sich auch weiterhin diesem unschönen Thema annehmen und die Bevölkerung auch weiterhin darüber aufklären, daß nur die Todesstrafe eine 0%-Rückfallquote garantiert.”

Der Landesgeschäftsführer der NPD-NRW, Claus Cremer, ergänzt:

“Es war wichtig und richtig, daß die NPD gegen diese unglaubliche Auffassung der Polizeibehörde und des OVG-Münster vorgegangen ist. Hier wurde versucht, Kinderschänder als “Teil der Bevölkerung” darzustellen, gegen die ein Protest bzw. die Forderung nach der Todesstrafe eine Straftat wäre. Während in der BRD Menschen in Gefängnisse gesperrt werden, weil sie eine angeblich falsche Meinung geäußert haben sollen, werden Straftäter die sich an dem Wertvollsten unseres Volkes, nämlich unseren Kindern, vergehen mit Samthandschuhen angefaßt. Nachdem die NPD das Eilverfahren in Bezug auf die Mahnwache jetzt gewonnen hat, werden wir ein Hauptsacheverfahren anstrengen, um noch einmal klar und deutlich feststellen zu lassen, daß die Verfügungen der Polizei und der Verwaltungsgerichte rechtswidrig waren.”

Die Mahnwache der NPD-Krefeld/Kleve verlief übrigens völlig störungsfrei und viele Bürgerinnen und Bürger sprachen den Aktivisten ihre Zustimmung aus.

NPD-NRW

Markus Pohl
(Referat Öffentlichkeitsarbeit)