Hörfunkspot der NPD zur Europawahl muss ausgestrahlt werden!

Hörfunkspot der NPD zur Europawahl muss ausgestrahlt werden! Mit Beschluss vom 08.05.2019 hat der VGH Kassel entschieden, dass der Hessische Rundfunk den überarbeiteten Hörfunkwahlwerbespot der NPD zur Europawahl ausstrahlen muss. Der HR hatte dies mit dem üblichen Vorwurf angeblicher Volksverhetzung zunächst abgelehnt. 

Der VGH Kassel hat das Vorliegen einer Strafbarkeit indes verneint, weil ein Angriff auf die Menschenwürde von Migranten in dem Spot nicht erkennbar sei. Der Beschluss ist unanfechtbar. Jetzt darf man gespannt sein, wie im Fall des überarbeiteten Fernsehwahlwerbespots entschieden wird. 

Berlin, den 08.05.2019 

NPD-Pressestelle