Massiver Eingriff in den Europawahlkampf – NPD-Plakate nicht volksverhetzend

NRW – Einige Stadtverwaltungen im Rheinland und Westfalen haben sich durch eine tendenziöse Berichterstattung in den Medien, sowie einem erstinstanzlichen (!) Urteil des VG-Düsseldorf dazu verleiten lassen, massiv in den derzeit laufenden Europawahlkampf einzugreifen und gegen Plakate der NPD vorzugehen. 

Die NPD führt in diesem Zusammenhang bundesweit bereits mehrere Prozesse und konnte auch schon positive Urteile erwirken. Aus diesem Grund hält die soziale Heimatpartei auch an ihrem Standpunkt fest, daß die Plakate mit der Aufschrift „Migration tötet“ keinen Straftatbestand erfüllen. 

Der Landesvorsitzende Claus Cremer dazu: „Hier wird versucht, unliebsame Meinungen zu zensieren und im groß angelgenten Stil in einen Wahlkampf einzugreifen. Wir werden uns diesen Eingriff selbstverständlich nicht gefallen lassen. Der bekannte NPD-Justiziar, Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Peter Richter LL.M., führt diesbezüglich zur Zeit bundesweit Rechtskämpfe und die NPD ist auch bereit dazu, die Meinungsfreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu verteidigen. Da noch Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten ausstehen, sind die Handlungen der Verwaltungen als purer Aktionismus zu werten.“

Die NPD wird sich in ihrem Wahlkampf jedenfalls nicht beirren lassen, denn schließlich braucht jede Wahrheit einen Mutigen, der sie ausspricht.