Münster- Der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW hat am 21.11.2017 der Klage des NPD-Landesverbandes (VerfGH 9/16) stattgegeben und die Sperrklausel bei Kommunalwahlen (Gemeinderäte und Kreistage) für verfassungswidrig erklärt.
Antragsgegner in dem Verfahren war der Landtag, der durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz) vom 14. Juni 2016 eine 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen eingeführt hat. Die streitige 2,5 %-Sperrklausel wurde unmittelbar in die Landesverfassung (Art. 78 Abs. 1 Satz 3) eingefügt, womit die Damen und Herren „Volksvertreter” scheinbar eine gerichtliche Überprüfung von vorneherein verhindern wollten. Dieses Ansinnen ist gescheitert.
Mit sehr deutlichen Worten stellten die Richter klar, dass rein abstrakte Überlegungen betreffend eine lediglich theoretisch mögliche Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Räte zur Rechtfertigung eines Eingriffs in die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen nicht ausreichen. Der verfassungsändernde Gesetzgeber sei insoweit nämlich denselben Rechtfertigungsanforderungen unterworfen wie der einfache Gesetzgeber. Die danach gebotene empirische Analyse der Erfahrungen der letzten 18 Jahre, in denen keine Sperrklausel gegolten habe und keinerlei Probleme zutage getreten seien, habe der Gesetzgeber pflichtwidrig nicht vorgenommen. Zudem betonten die Richter, dass es nicht Aufgabe des Parlaments sei, das politische Meinungsspektrum mittels Sperrklauseln einzuengen.
Der Landesvorsitzende der NPD-NRW und Bochumer Ratsherr Claus Cremer sagte nach der Verhandlung in Münster: „Das heutige Urteil und besonders die Begründung des Verfassungsgerichtshofes sind eine schallende Ohrfeige für die etablierten Parteien, welche sich lästige Konkurrenz vom Leib halten wollten, indem sie verfassungswidrig agierten. Gleichzeitig ist das Urteil gut für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, da weiterhin jede Stimme zählt.“
Hinweise:
- Nach Klageeinreichung durch den NPD-Landesverband haben sieben weitere Parteien bzw. Wählergruppen Klagen gegen die Sperrklausel angefügt, die beim Organstreitverfahren zusammen verhandelt wurden.
- Die Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes NRW gibt es unter:
- Die NPD-NRW wurde durch Rechtsanwalt Peter Richter LL.M. vertreten, der bereits die Sperrklausel zur Wahl des Europaparlaments erfolgreich weggeklagt hat.
Aufrufe: 280